Reisende mit eingeschränkter Mobilität
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Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Hindernisfrei reisen: Das ZVV-Motto «Steig ein. Komm weiter.» soll für alle gelten. Wir wissen um die Probleme und Schwierigkeiten, mit denen sich Reisende mit eingeschränkter Mobilität bei der Benutzung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere auch der Kursschiffe, konfrontiert sehen. Wenden Sie sich daher jederzeit an unsere Schiffsmannschaft, sie hilft Ihnen gerne weiter.

Fahrvergünstigung

Reisende mit eingeschränkter Mobiliät und Wohnsitz in der Schweiz können die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Begleiterkarte) bei den kantonalen Stellen beantragen. Diese Begleiterkarte berechtigt Sie zur Gratis Mitnahme einer Begleitperson und/oder eines Führhundes.

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einer Begleiterkarte zu reisen:

  • Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz einer Begleiterkarte und eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett mit Halbtax): Die Begleitperson reist gratis.

  • Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett mit Halbtax): Die Person mit einer Behinderung und einer Begleiterkarte reist gratis.

Preise Schifffahrten

Weitere Informationen zur Begleiterkarte

Ausstattung der Schiffe

Alle ZSG-Schiffe und Limmatboote (1 Rollstuhl pro Boot, Einstieg ausschliesslich an der Station Landesmuseum möglich) sind rollstuhlgängig. Der Zugang in die Salons und auf die Aussenbereiche im Hauptdeck (2. Klasse) ist gewährleistet.

Alle Dampf- und Motorschiffe - ausgenommen MS Bachtel und Limmatboote - verfügen über ein IV-WC (Hauptdeck).

Das Motorschiff Panta Rhei ist komplett rollstuhlgängig und bietet einen stufenlosen Zugang per Lift auf alle Decks.

Zugänglichkeit der Schiffstege

Alle Stege inkl. Landesmuseum sind rollstuhlgängig, ausgenommen sind die restlichen Stationen der Flussrundfahrt (Storchen, Limmatquai, Bürkliplatz Steg 6, Zürichhorn und Bellevue). Die Schiffsmannschaft hilft Ihnen gerne beim Ein-/Aussteigen.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Gegebenheiten an den Haltestellen.

Einstiegsbreite

Der Zugang für Rollstühle ist überall - mit Ausnahme der Limmatboote - bis maximal 80 cm gewährleistet.

Weitere hilfreiche Informationen im Zusammenhang mit hindernisfreiem Reisen finden Sie auf der Website des ZVV.

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