Anpassung der Schallsignale
Bei der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) kommt es zu einer leicht angepassten Handhabung der Schallsignale: Das «Aufmerksamkeits-Signal» entfällt ab sofort. Diese Änderung erfolgt aufgrund einer Intervention eines Seeanwohners beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Die ZSG bedauert, dass eine historische Tradition ohne Not beendet werden muss.
Zürich, 13. Juli 2017 - Ein Seeanwohner fühlte sich durch den Lärm der Schallsignale gestört und war der Meinung, dass die ZSG-Schiffe nicht notwendige, resp. gesetzlich vorgeschriebene Schallsignale im Bereich der Landungsanlagen abgeben und damit die Seeanwohner unnötig beschallen. Er hat sich mit seinem Anliegen beim Bundesamt für Verkehr (BAV) gemeldet, worauf die Verantwortlichen bei der ZSG dem BAV die bisherige Anwendung der Schallsignale auf dem Zürichsee aufgezeigt haben. Diese weicht geringfügig vom Gesetz ab. Aufgrund der schriftlichen Aufforderung des BAV wurde am 5. Juli 2017 mit sofortiger Wirkung auf die korrekte Umsetzung der Schweizerischen Binnenschifffahrtsverordnung umgestellt.
Bisher haben die ZSG-Schiffsführer beim An- und Wegfahren eines Steges einen sehr kurzen Ton – ein «Aufmerksamkeits-Signal» - abgegeben, um andere Seebenutzer auf das Schiff aufmerksam zu machen. Dieser Ton war für den Zweck gedacht, dass Boote, Schwimmer, etc. den Steg freimachten und das Kursschiff sicher an- und ablegen kann. Aus Rücksicht auf die Seeanwohner war es bei der ZSG bis jetzt gebräuchlich, dass das vier-Sekunden-lange gesetzlich vorgeschriebene Hornen nur in Ausnahmefällen und bei erhöhtem Sicherheitsrisiko abgegeben wurde.
Ab sofort fällt bei der An- oder Wegfahrt das «Aufmerksamkeits-Signal» weg und die vorgesehenen Schallzeichen werden nur noch dann geben, wenn es die Sicherheit erfordert. Wenn also bei der An-/Wegfahrt an einen Steg kein Risiko besteht, wird nicht mehr gehornt. Wenn bei der Anfahrt aus Sicht des Schiffsführers ein Sicherheitsrisiko besteht, muss das gesetzlich vorgeschriebene vier Sekunden lange Schallsignal abgegeben werden. Beim Wegfahren kann aus Sicherheitsgründen von den Schallsignalen «Ich richte meinen Kurs nach steuerbord/backbord aus» (1, resp. 2 Töne) Gebrauch gemacht werden.
Hornsignal nur noch bei Gefahr
Ein kurzer Ton (ca. 1 Sekunde) bedeutet streng nach Gesetz: «Ich richte meinen Kurs nach steuerbord», zwei kurze Töne hintereinander «Ich richte meinen Kurs nach backbord». Das bisher bei der ZSG gebräuchliche «Aufmerksamkeits-Signal» (ca. ¼ Sekunde) beim An- oder Wegfahren könnte also rein theoretisch Missverständnisse unter den Seebenutzern auslösen. Der ZSG ist jedoch kein Fall bekannt, bei dem dies zu einem Missverständnis geführt hat und bedauert, dass eine historische Tradition ohne Not beendet werden muss.